Notar
Für Erklärungen und Verträge ist in vielen Lebensbereichen die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben. Beurkundungspflichtig sind insbesondere Grundstückskaufverträge, Bestellungen von Grundpfandrechten, öffentliche Testamente, Erbverträge, Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie Verträge über die Gründung, Veränderung und Umwandlung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG haftungsbeschränkt).
Doch auch wenn ein solcher Formzwang nicht besteht, ist eine ausführliche Beratung durch den Notar und die Beurkundung einer Erklärung oftmals sinnvoll, um durch höhere Rechtssicherheit Prozessrisiken zu minimieren und so wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Dr. Pirmin Schmid ist als Notar in Berlin auf sämtlichen Gebieten tätig, auf denen die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben oder sachlich sinnvoll ist. Dr. Schmid verfügt über langjährige Erfahrung im Grundstücks- und WEG-Recht sowie insbesondere auf dem Gebiet des Bauträgerrechts.
Dabei umfassen unsere Dienstleistungen nicht nur die Beurkundung oder Beglaubigung. Bei uns steht vor allem die sorgfältige Beratung der Beteiligten bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen in der Gestaltung der Verträge im Vordergrund. Dabei können wir dank unserer Möglichkeit, sämtliche Unterlagen wie Grundbuch, Handels- oder Vereinsregister zeitnah und teilweise elektronisch abzufordern, zügige Abwicklungen anbieten.